Begleiteter oder beschützter Umgang ist dann sinnvoll, wenn wegen eines sehr strittigen Elternkonfliktes, wegen Erkrankung eines Elternteils oder wegen einer sehr langen Unterbrechung der Kontakte ein besonderer Schutzbedarf des Kindes und der Beziehung des Kindes zum umgangsberechtigten Elternteil besteht.
Es wird ein geschütztes und neutrales Umfeld für die Begegnung von Eltern und Kindern, die nicht miteinander leben, geschaffen. Die damit betraute Fachkraft unterstützt die Beteiligten dabei in folgenden Dingen:
Sie ist bei der Übergabe des Kindes von einem Elternteil an den anderen anwesend und unterstützt den Kontakt zwischen Vater/Mutter und Kind während der Treffen.
Dazu hat die Begleitperson – wenn erforderlich – auch eine Kontrollfunktion: Sie achtet darauf, dass der Umgang dem Bedürfnis des Kindes gerecht wird, dass keine negativen Beeinflussungen stattfinden usw..
In der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt bzw. auf der Basis eines Gerichtsbeschlusses wird mit den Eltern der genaue Rahmen für den begleiteten oder beschützten Umgang festgelegt. Dazu gehört immer auch die Beratung der Eltern: Sie können die Umgangskontakte mit der Fachperson vor- und nachbereiten, haben Gelegenheit, gegenseitiges Misstrauen abzubauen und einen Austausch im Sinne des Kindes aufzunehmen.
Begleiteter oder beschützter Umgang kann auch dann eingerichtet werden, wenn in der Vorgeschichte Gewalttätigkeiten oder eine Gefährdung des Kindeswohls eine Rolle gespielt haben oder die Gefahr einer Kindesentführung nicht auszuschließen ist.
Der begleitete Umgang dient der Wahrung des Rechts des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern, genauso auch dem Recht eines Elternteils auf Kontakt mit dem Kind, wenn das mit dem Wohl des Kindes vereinbar ist.
Ziel des begleiteten Umgangs ist, eine eigenständige Umgangsregelung zu finden, die dem Kindswohl entspricht und die Anliegen beider Eltern berücksichtigt. Denn die Umgangsbegleitung ist nicht auf Dauer angelegt, sie endet in der Regel nach höchstens einem Jahr.
Beschützten / Begleiteten Umgang bieten folgende Beratungsstellen an:
Bockenheim (Internationales Familienzentrum)
Eschersheim Evangelischer Regionalverband)
Höchst (Evangelischer Regionalverband)
Nordend (Haus der Volksarbeit)
Nordweststadt (Caritas)
Stadtmitte (Caritas)
Westend (Jüdisches Psychotherapeutisches Beratungszentrum)