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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.ebffm.de veröffentlichten Website der Internationales Familienzentrum gGmbH.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 21.10.2025 durch die Internationales Familienzentrum gGmbH durchgeführten BIK-BITV-Selbstbewertung der Website.

Auf Basis der weitestgehend positiven Ergebnisse aus der Überprüfung ist die Website als in großen Teilen mit der europäischen harmonisierten Norm EN 301549 vereinbar anzusehen.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen unvereinbar mit der BITV 2.0: 

  • PDF-Dokumente sind nicht durchgehend barrierefrei. Wir arbeiten daran, die PDF-Dokumente zeitnah barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei von uns benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, teilen Sie uns dies gerne per E-Mail an redaktion@ebffm.demit.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 22.10.2025 erstellt und zuletzt am 22.10.2025 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Feedback sowie alle weiteren Informationen schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an redaktion@ebffm.de.

Ombudsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration erreichen Sie entweder per Telefon unter +49 641 303 – 2901 oder per E-Mail an Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de.

Hier können Sie online eine Durchsetzung beantragen: https://lbit.hessen.de/Durchsetzungs-und-Ueberwachungsstelle/Durchsetzungsverfahren-beantragen/Formular-Durchsetzungsverfahren